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Südafrika
Südafrika ist ein ethnisch sehr gemischtes Land, in dem Menschen aller Hautfarben leben und das aufgrund dieser Vielfalt oft als Regenbogennation bezeichnet wird. Da die verschiedenen Volksgruppen aber nicht immer konfliktfrei nebeneinander lebten, beherrschten ethnische Probleme und Unruhen zwischen der weissen Bevölkerungsminderheit und der schwarzen Mehrheit die Geschichte und Politik des Landes. Die National Party, Partei der niederländisch-stämmigen Buren, installierte nach ihrem Wahlsieg im Jahr 1948 das weltweit geächtete System der Apartheid, das jedoch schon vorher unter der politischen Führung der britisch-stämmigen Staatsführung ihren Anfang nahm und bis kurz nach der Wahl des gemässigten Präsidenten Frederick Willem de Klerk Bestand hatte. Die Wende in der Politik im Jahr 1990 wurde durch den jahrelangen Kampf der schwarzen Bevölkerungsmehrheit unter ihrem politischen Führer Nelson Mandela, der auch 1994 zum ersten schwarzen Präsidenten des Landes gewählt wurde, erreicht.
Südafrika ist ausserdem eines der wenigen Länder in Afrika, in dem noch nie ein Staatsstreich stattgefunden hat. Freie und geheime Wahlen werden seit Ende des 19. Jahrhunderts durchgeführt, zu gleichen Wahlen wurden sie allerdings erst 1994, als es auch der nicht-weissen Bevölkerung erlaubt wurde zu wählen. Die Wirtschaft des Landes ist die bedeutendste und meistentwickelte auf dem gesamten afrikanischen Kontinent, mit gleichmässig verteilter guter und moderner Infrastruktur über das ganze Land. |
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| Kreditkarten |
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Die gängigen Kreditkarten werden fast überall akzeptiert. Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an den Aussteller der betreffenden Karte. |
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| Landeswährung |
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| Banknoten |
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Einfuhr:
Banknoten bis zu ZAR 5'000.--; Travelers Cheques frei
Fremdwährung frei, Deklaration obligatorisch; auch für Travelers Cheques
Ausfuhr:
Lokalwährung Banknoten bis zu ZAR 5'000.--; Travelers Cheques frei
Fremdwährung eingeführte und deklarierte Beträge
Bemerkung:
Wechsel- und Einlösebelege für den Rückumtausch aufbewahren.
Bargeld in Euro oder US Dollar kann überall gewechselt werden.
ZAR-Banknoten in harte Währung rückumtauschen, oder ausgeben und nicht ausführen. In der Schweiz entstehen meist Probleme und hohe Kursverluste beim Wechsel von ZAR in CHF. |
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| Reisedokumente |
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Staatsbürger aus der Schweiz und den EU-Staaten können sich mit einem Reisepass, der ab Einreisedatum noch sechs Monate gültig ist und mindestens 1 Seite frei hat, bis zu 90 Tage im Land aufhalten. Bei der Einreise muss zusätzlich ein gültiges Rückkehr- oder Weiterreiseticket vorgewiesen werden können. Für die Einreise nach Swaziland oder Lesotho erkundige man sich vor der Reise bei den Botschaften nach den aktuellen Bestimmungen - in der Regel benötigt man kein Visum. Geschäftsreisenden wird generell empfohlen, sich bei der diplomatischen Vertretung Südafrikas in ihrem Heimatland zu erkundigen, ob sie für ihren speziellen Aufenthalt möglicherweise ein Visum benötigen. Vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis müssen Verlängerungen beim Department of Home Affairs beantragt werden. |
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| Botschafts Adressen |
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| Hauptstadt |
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Pretoria (Tshwane) und Cape Town |
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| Sprache |
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Amtssprache: 11 Amtssprachen
Verständigungsmöglichkeit : Englisch |
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| Zeitverschiebung |
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+ 1 h; +/- 0 h während unserer Sommerzeit |
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| Stromspannung |
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220 Volt / Adapter erforderlich |
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| Autofahren |
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Es herrscht Linksverkehr!
Für Automieten ist der nationale Führerausweis anerkannt, internationaler Führerausweis empfohlen. Mindestalter für Automieten ist 21 bis 23 Jahre (mind. 1 - 3 Jahre Fahrpraxis, je nach Firma).
Die Teilnahme am Strassenverkehr ist mit beträchtlichen Risiken verbunden |
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| Weitere Infos |
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Es wird davon abgeraten, sich nach Einbruch der Dunkelheit auf die Strasse zu begeben.
Die Kriminalität ist relativ hoch, vor allem in den Städten.
Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck, teure Kameras, etc.) auf sich.
Demonstrationen und Menschenansammlungen meiden. |
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Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der vorliegenden Länderinformationen und lehnt jede Haftung für eventuell eintretende Schäden ab. |
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