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Zagreb - Kroatien
Zagreb ist die Hauptstadt und zugleich grösste Stadt der Republik Kroatien. Der Stadtkern selbst zählt als eigene kroatische Gespanschaft. Die gesamte umliegende Region bildet eine weitere Verwaltungseinheit, die Gespanschaft Zagreb.
Zagreb liegt am Fuss des Medvednica-Gebirges an beiden Seiten der Save im Südwesten der Pannonischen Tiefebene. Das Wahrzeichen der Stadt ist die Kathedrale. Die Stadt ist Sitz der katholischen Erzdiözese Zagreb.
Besucher aus den nahegelegenen EU-Nachbarländern entdecken zunehmend Zagreb als günstige Einkaufsstadt: Neben immer mehr grossen Einkaufszentren in der Peripherie im Osten und Westen der Stadt, wie zum Beispiel dem „King Cross“ und „City Center One“, lädt in der Zagreber Innenstadt besonders die Hauptgeschäftsstrasse Ilica mit ihren zahlreichen traditionsreichen Handwerkergeschäften wie zum Beispiel Schustern, Hutmachern, Ledertaschenläden, Küfnern, Boutiquen und Juwelieren zum Einkaufen ein. |
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| Kreditkarten |
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Zahlung per Kreditkarte ist relativ weit verbreitet. Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an den Aussteller der betreffenden Karte. |
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| Landeswährung |
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| Banknoten |
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Einfuhr:
Lokalwährung bis zu HRK 15'000.--
Fremdwährung frei, ab HRK 40'000.-- (Gegenwert) Deklaration obligatorisch
Ausfuhr:
Lokalwährung bis zu HRK 15'000.--
Fremdwährung frei, ab HRK 40'000.-- (Gegenwert) Deklaration obligatorisch
Bemerkungen
Wechsel- und Einlösebelege für den Rückumtausch aufbewahren. |
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| Reisedokumente |
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Für die Einreise nach Kroatien ist ein gültiger Reisepass oder Personalausweis erforderlich. Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen besteht keine Visumspflicht. Alle ausländischen Staatsangehörigen sind verpflichtet, sich innerhalb von 24 Stunden nach Einreise bei der örtlichen Polizei registrieren zu lassen (veranlasst i. d. R. der Vermieter oder die Reiseagentur), bei Ortswechsel ist eine erneute Anmeldung erforderlich. Außerdem kann nach dem kroatischen Ausländergesetz vom 1. Juni 2004 von Urlaubern auch der Nachweis verlangt werden, dass sie über ausreichende Mittel (100 Euro pro Tag) verfügen, z. B. in Form von Kredit- und Bankkarten, Schecks etc.
Haustiere müssen bei der Einreise mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung, die in ein internationales Zertifikat eingetragen ist, gekennzeichnet sein. Dieser Internationale Veterinärausweis muss den Nachweis über die Tollwutimpfung besitzen, mit dem die Tiere sich bis zu 30 Tage in Kroatien aufhalten können. Die Impfung muss mindestens 15 Tage und höchstens 6 Monate vor der Reise erfolgt sein. Verboten ist die Einfuhr von Kampfhunden und deren Kreuzungen. |
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| Botschafts Adressen |
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| Hauptstadt |
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Zagreb |
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| Sprache |
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Amtssprache:Kroatisch
Verständigungsmöglichkeit : Deutsch, Englisch und Italienisch |
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| Zeitverschiebung |
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+/- 0 h |
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| Stromspannung |
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220 Volt; zweipolige Rundstecker / Adapter erforderlich für dreipolige Stecker |
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| Autofahren |
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Nationaler Führer- und Fahrzeugausweis anerkannt.
Höchstgeschwindigkeiten: innerorts 50 km/h, ausserorts 90 km/h und auf Autobahnen 130 km/h.
Autofahrer, die ihren Führerausweis noch keine zwei Jahre besitzen, dürfen ausserorts höchstens mit Tempo 80 km/h und auf Autobahnen mit 110 km/h unterwegs sein.
Die meisten Autobahnen sind gebührenpflichtig.
Auch tagsüber ist Abblendlicht obligatorisch.
Blutalkoholgrenze: 0.0 ‰.
Landeskennzeichen, Pannendreieck, Sicherheitsweste, Erste-Hilfe-Ausrüstung, Satz Reservebirnen und Abschleppseil obligatorisch.
Mindestalter für Automieten ist 21 Jahre, je nach Firma. |
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| Weitere Infos |
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Sicherheit
Es wird empfohlen, nicht auf entlang der bosnischen Grenze gelegenen Nebenstrassen zu fahren (Minengefahr). |
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Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der vorliegenden Länderinformationen und lehnt jede Haftung für eventuell eintretende Schäden ab. |
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